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Platzordnung

Die Schützengesellschaft Kronach e.V. verfügt als Veranstalter folgendes:

1. Hausrecht

Die Platzordnung gilt auf dem Festplatz und den angrenzenden Parkplätzen. Die Schützengesellschaft Kronach e.V. steht hier das alleinige Hausrecht zu.

2. Ordnungsdienst

Das Hausrecht wird durch beauftragte Dienstkräfte ausgeübt, deren Anordnungen Folge zu leisten ist, dies gilt insbesondere bei ausgesprochenen Platzverboten.

3. Verbote

Es ist verboten,

Waffen jeder Art, sowie Sachen, die dazu geeignet bzw. bestimmt sind, als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung zu finden, mitzuführen;

Gas- oder Pfefferspraydosen, sowie ätzende oder färbende Substanzen mitzuführen;

erkennbar für Besucher nicht zugelassene Bereiche, wie Wohnwagen oder Lagerplätze zu betreten;

außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;

bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

alkoholische Getränke aller Art mitzubringen;

Feuer zu machen oder leicht brennbare Stoffe, sowie pyrotechnische Gegenstände mitzuführen oder abzubrennen;

ohne Genehmigung der Schützengesellschaft Kronach e.V. Waren feil zu bieten oder Werbematerial aller Art zu verteilen, zu betteln und zu hausieren, sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen vorzuführen;

in der Gaststätte, sowie in den Bierhallen und der Konzerthalle zu rauchen;

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung darf der Ordnungsdienst Personen und mitgeführte Behältnisse kontrollieren.

4. Kinder- und Jugendschutz

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person

ist der Aufenthalt in den Gaststätten und den Bierhallen nur bis 22.00 Uhr und nur dann gestattet, wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen;

ist die Anwesenheit auf dem Festplatz ab 22.00 Uhr nicht gestattet.

Die weiteren Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes sind zu beachten.

5. Verkehr auf dem Festplatz

Während der Betriebszeiten des Freischießens ist auf dem Festplatz der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art, sowie mit rollenden Sportgeräten (zum Beispiel Inline-Skates, Skateboard, Rollschuhe, Roller) und das Mitführen von Fahrrädern verboten. Fahrräder sind außerhalb des Festplatzes abzustellen.

Abweichend davon ist der Lieferverkehr mit Ausnahmegenehmigung und der Notfallverkehr zulässig.

Die Nutzung von Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Behinderten dienen (zum Beispiel Rollstühle), ist zugelassen.

 

Die Vorstandschaft der Schützengesellschaft Kronach e.V